Überblick über den Studiengang
Studienverlauf
Die meisten Module im MBA sind in sich abgeschlossen und können einzeln und ohne Vorkenntnisse studiert werden. Modul 9 besteht aus zwei einwöchigen Auslandsseminaren. Im Modul 10 können Sie zwischen ca. vier Wirtschaftsschwerpunkten wählen. Das letzte Modul besteht aus der Masterarbeit.
Der berufsbegleitende MBA ist in vier Semestern studierbar. Das fünfte Semester ist im Studienentgelt inbegriffen und dient Ihrer flexiblen Studiengestaltung.
Zugangsvoraussetzungen und Studiengebühren
Zugangsvoraussetzungen
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Mind. 210 ECTS-Punkte (für Bewerberinnen und Bewerber mit weniger als 210 ECTS-Punkten werden Upgrade-Optionen angeboten)
- Mind. zwei Jahre Berufserfahrung nach dem ersten Hochschulabschluss (Berufserfahrung/Praxisphasen während des Erststudiums sind nach Absprache unter bestimmten Voraussetzungen anrechenbar)
- Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache und gute Englischkenntnisse
Kosten
Das Studienentgelt beträgt Euro 15.900,00 zuzüglich der Semesterbeiträge. Das Entgelt beinhaltet die Studienentgelte an den Partneruniversitäten.
Ratenzahlung
Wir bieten Ihnen auf Wunsch die Möglichkeit die Studienentgelte in Raten zu bezahlen. So können Sie auch ohne eine Kreditaufnahme die Studienentgelte in monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Raten begleichen. Besprechen Sie Ihre persönlichen Finanzierungsoptionen doch direkt mit unserer Studienberatung.
Steuervorteile
Ein MBA- oder Masterstudium kann i.d.R. im vollen Umfang (Studiengebühren, Unterbringung, Bücher, etc.) von der Steuer abgesetzt werden, da Aufbaustudiengänge im Gegensatz zur Erstausbildung steuerlich als Fortbildung gelten (Urteil des Bundesfinanzhofs AZ VI R 24/95, Bundessteuerblatt 1996 II S. 452).
Voraussetzung ist allerdings, dass der MBA- oder Masterabschluss der Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf oder einer gleichartigen Fachrichtung für die geplante Karriere dient. Es ist in jedem Fall sinnvoll, bei einem Steuerberater/einer Steuerberaterin oder Fachanwalt/Fachanwältin für Steuerrecht eine verbindliche Auskunft einzuholen, die die individuelle Situation berücksichtigt.
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